Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 [Allgemeines]
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern).
§ 2 [Urheberrecht]
[1] Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urhebergesetzes zu.
[2] Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur das Nutzungsrecht für den Privatgebrauch. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung
[3] Werden Lichtbilder vom Auftraggeber im Internet (insbesondere in sozialen Medien wie bspw. Facebook) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber („Caroline Queda Fotografie“) erforderlich. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung – dazu zählen beispielsweise auch Umfärbung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung und Ausschnittänderung – wird ausdrücklich untersagt. Die Fotografin behält sich das Recht vor, gegen jede Verformung, Verfälschung und Änderung an dem produzierten Material vorzugehen.
[4] Der Verkauf der Lichtbilder oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Fotografin gestattet.
[5] Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet, in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers sind, auf USB-Stick, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber, die in schriftlicher Form vorliegen muss, gestattet.
[6] Die Lichtbilder der Fotografin dürfen im Falle der Übertragung eines weitergehenden Nutzungsrechtes in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit der Nennung „Caroline Queda Fotografie“ abgedruckt werden.
[7] Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
[8] Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin – sofern nichts anderes vereinbart wurde – verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. In der Regel beläuft sich der Schadensersatz auf 300,00 Euro pro unrechtmäßig verwendetem Lichtbild.
§ 3 [Vertragsschluss, Vergütung]
[1] Ein verbindlicher Vertrag wird durch schriftliche Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber geschlossen.
[2] Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten für Aufträge außerhalb Münsters sind vom Auftraggeber mit 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer ab 48163 Münster zu vergüten.
[3] Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von zwei Nächten.
[4] Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Für jede Mahnung, die die Fotografin nach Verzugseintritt versendet, sind vom Auftraggeber Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro je Mahnung, jedoch nicht mehr als 15,00 Euro insgesamt für Mahnschreiben, zu zahlen.
§ 4 [Verpflegung]
Bei Ganztagesbuchungen wird der Fotografin unentgeltliche Verpflegung zur Verfügung gestellt sowie werden angemessene Pausen gewährt.
§ 5 [Obliegenheiten des Auftraggebers]
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Fotografin rechtzeitig alle relevanten Daten und Termine sowie insbesondere etwaige Änderungen per Email zur Verfügung zu stellen, damit diese in die Lage versetzt wird, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere den Starttermin mit genauer Anschrift sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer vor Ort. In der Regel sind der Fotografin diese Informationen spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin zugänglich zu machen.
§ 6 [Hochzeitsfotografie, Anzahlung]
[1] Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine erste Anzahlung von 50% des vereinbarten Betrags berechnet. Die Anzahlung ist innerhalb von einer Woche nach Eingang der Rechnung für die Anzahlung an die Fotografin per Überweisung (Eingang auf dem Konto der Fotografin) zu zahlen.
[2] Wird die Anzahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Rechnungseingang geleistet, ist die Fotografin berechtigt, den vereinbarten Termin anderweitig zu vergeben.
[3] Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Fotografin eine Erfüllung der ihr obliegenden Vertragspflichten möglich ist. Dies beinhaltet insbesondere die Erlaubnis, während der Trauung durch den Pfarrer, Pastor, Standesbeamten o.ä. zu fotografieren. Eine Reklamation der Auftraggeber oder Haftung der Fotografin ist in diesem Umfang ausgeschlossen.
[4] Im Falle eines Ausfalls der Fotografin (z.B. durch Unfall oder Krankheit) am vereinbarten Tag des Shootings wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
[5] Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber oder bei einer Änderung des Hochzeitsdatums, wenn die Fotografin den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, wird die Anzahlung als pauschaler Schadensersatz einbehalten. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 7 [Überlassung der Lichtbilder, Reklamation]
[1] Die Fotografin überlässt dem Auftraggeber die Lichtbilder nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Negative, Rohdaten, sowie jegliche anderen offenen Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
[2] Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
[3] Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.
[4] Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werks bei der Fotografin eingehen. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
[5] Eine Reklamation wegen technischer Mängel der Lichtbilder, die durch das Mitfotografieren von Mitbewerbern oder Gästen des Auftraggebers entstehen, beispielsweise überbelichtete Lichtbilder aufgrund fremder Blitzsysteme, ist ausgeschlossen.
§ 8 [Gutscheine]
Gutscheine sind innerhalb von drei Jahren einzulösen. Sie sind nicht in bar auszahlbar. Es gilt die aktuelle Preisliste, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig ist. Sollte der Gutscheinbetrag nicht mit dem gewünschten Foto-Paket übereinstimmen, so ist der Differenzbetrag unmittelbar nach dem Shooting zu zahlen.
§ 9 [Haftung]
[1] Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden sind.
[2] Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall (auch von engen Familienangehörigen der Fotografin), Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
[3] Die Fotografin verwahrt die Fotodateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Im Falle eines unverschuldeten Datenverlustes (z.B. Defekt einer Speicherkarte) kann die Fotografin dem Auftraggeber ein erneutes Shooting in gleichem Rahmen anbieten. Zur Rückzahlung des Honorars an den Auftraggeber ist die Fotografin bei Angebot eines erneuten Shootings nicht verpflichtet.
[4] Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
[5] Die Fotografin haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
§ 10 [Datenschutz]
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet, sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 11 [Schlussbestimmungen]
[1] Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
[2] Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Geschäftssitz der Fotografin in Münster der zwischen den Parteien vereinbarte Gerichtsstand.
§ 12 [Salvatorische Klausel]
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der nichtigen bzw. unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen.